Ausländerrecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Böhnke


Als Ausländer möchten Sie vielleicht einige Tage in Deutschland verbringen oder vielleicht sogar einige Jahre für ein Studium an einer deutschen Hochschule?
Vielleicht möchten Sie auch gerne Ihren Beruf dauerhaft in Deutschland ausüben und hierzu möglichst bald Ihre Familie zu sich holen. Dazu benötigen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis.
Oder Sie haben keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und wollen sich gegen eine drohende Abschiebung oder Ausweisung wehren?
Möglicherweise leben Sie aber auch schon sehr lange in unserem Land und wollen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Daneben wollen Sie aber Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Zunächst ist die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob der Aufenthalt an einen bestimmten Aufenthaltszweck geknüpft ist, oder ob es sich um eine dauerhafte Niederlassung handeln soll. Mit einer Arbeitserlaubnis können Ausländer beispielsweise einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Damit werden auch Aspekte des Arbeitsrechts und des Sozialrechts bedeutsam.
Bei Problemen mit der zuständigen Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur können wir Sie beraten und vertreten. Insbesondere gilt dies auch für Visums- und Passangelegenheiten und für die Erteilung bzw. die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen.
Ein besonderer Fall ist das Asylrecht. Politisch oder religiös Verfolgte und Opfer von Kriegshandlungen genießen in Deutschland Asylrecht. Dies ist ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht, das allen Menschen zusteht.
Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Frage, ob für Sie die Stellung eines Asylantrages überhaupt sinnvoll und erfolgsversprechend ist und begleiten Sie anwaltlich während Ihres gesamten Asylverfahrens.